Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für das Leben in Kleingärten. Es definiert unter anderem die Zweckbestimmung durch den Begriff der kleingärtnerischen Nutzung und legt die Bedingungen für die Gemeinnützigkeit fest.
Hier geht es direkt zum BKleingG: Bundeskleingartengesetz